Schuldenbremse: Vertragsänderung oder EU-Richtlinie?

Eine Schuldenbremse soll nach den Vorstellungen des französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy und der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in geänderten EU-Verträgen festgeschrieben werden.  Zwar ist eine Schuldenbremse zur langfristigen Verbesserung der Finanzlage der verschuldeten Staaten der EU und damit auch zur Stützung des Euros absolut sinnvoll, doch wird mit einer EU-Vertragsänderung ausgerechnet der schwierigste und problematischste Weg zur Erreichung dieser Ziele angestrebt.

Der hiermit verbundene Eingriff in die Souveränität der Nationalstaaten ist ein Schritt in Richtung eines Europas das von vielen Bürgern mit Skepsis betrachtet wird – genauso wie auch schon die Einführung des Euros von vielen mit Recht als Experiment mit ungewissem Ausgang angesehen wurde, gegen das man das bewährte System der nationalen Währungen nicht gerne eintauschen wollte. – In einigen Ländern wird die Bevölkerung wohlweislich zu einer solchen Vertragsänderung befragt werden müssen und auch das deutsche Verfassungsgericht könnte diese unter Umständen zu Fall bringen.

Warum also geht man nicht den viel einfacheren Weg, die Schuldenbremse mittels einer EU-Verordnung, die von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muß, durchzusetzen. Die Rechte der Parlamente blieben gewahrt und die Einhaltung der EU-Richtlinie könnte vor dem Europäischen Parlament eingeklagt werden. Eine EU-Richtlinie wäre die einfacher Umzusetzende und verfassungsrechtlich weit weniger problematische Lösung.

Eine Entscheidung sollte zügig erfolgen, jedoch nicht unter Druck. Die Schlacht um den Euro jedenfalls wird nicht an einem Tag gewonnen oder verloren.

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